Antrag auf Zeugnisanerkennung

Bei ausländischen Zeugnissen, mit Ausnahme der österreichischen Matura, sind eine schriftliche Anerkennung über die Gleichwertigkeit mit der deutschen Schulausbildung sowie, für Zeugnisse aus dem nicht deutschsprachigen Raum eine beglaubigte Übersetzung der Zeugnisse, beizulegen.

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